ENERGIE

Hinweis: Im deutschen Umwelt-, Energie und Arbeitsschutzrecht existieren mehrere tausende Regelungen, Pflichten und Anforderungen. Bei den aufgeführten Rechtsgrundlagen handelt es sich somit lediglich um eine kleine Anzahl ausgesuchter Beispiele.


Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Anforderungen zum möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien.

MÖGLICHE PFLICHTEN/KONSEQUENZEN (AUSZUG)

  • Pflicht des Eigentümers zur Durchführung einer energetischen Inspektion bei bestimmten Klimaanlagen (alle 10 Jahre)
  • Ggf. Erstellung und Aushang eines Energieausweises
  • Vorgaben zur Begrenzung des Energiebedarfs für Heizung, Lüftung, etc.
  • Vorgaben zum verpflichtenden Einsatz von erneuerbaren Energien


ENERGIE- UND STROMSTEUERRECHT

Wichtige Regelungen:

  • Stromsteuergesetz
  • Energiesteuergesetz
  • Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Besonders interessant sind die sich möglicherweise ergebenden Möglichkeiten zur Reduzierung der Strom- bzw. Energiesteuer.

MÖGLICHE PFLICHTEN/KONSEQUENZEN (AUSZUG)

  • Ggf. Möglichkeit zur Reduzierung der Strom- bzw. Energiesteuer
  • Bei Nutzung der Steuererleichterung: Einhaltung von Anzeige- und Erklärungspflichten


ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ

Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen (sog. "Nicht-KMU") sind seit 2015 zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet. Grundlage ist das EDL-G. Dort sind u.a. die Kriterien sowie die Ausnahmeregelungen definiert.

MÖGLICHE PFLICHTEN/KONSEQUENZEN (AUSZUG)

  • Durchführung eines Energieaudits sowie Wiederholungsaudits alle 4 Jahre

 



ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTE PRODUKTE - GESETZ

Das Energieverbrauchrelevante Produkte - Gesetz formuliert verschiedene Vorgaben, die von Inverkehrbringern von Produkten, die unter dieses Gesetz fallen, einzuhalten sind.

MÖGLICHE PFLICHTEN/KONSEQUENZEN (AUSZUG)

  • Anforderungen an die Effizienz
  • Konformitätserklärungen
  • Kennzeichnung der Produkte

 



EMISSIONSHANDEL

Bestimmte Tätigkeiten unterliegen dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz. Daraus ergeben sich unterschiedliche Pflichten und Anforderungen.

MÖGLICHE PFLICHTEN/KONSEQUENZEN (AUSZUG)

  • Einholen einer behördlichen Genehmigung
  • Ermittlung der Emissionen
  • Mitteilung der Emissionen in einem verifizierten Emissionsbericht an die zuständige Behörde
  • Vorlegen eines genehmigten Überwachungsplans