ARBEITSSCHUTZ

Hinweis: Im deutschen Umwelt-, Energie und Arbeitsschutzrecht existieren mehrere tausende Regelungen, Pflichten und Anforderungen. Bei den aufgeführten Rechtsgrundlagen handelt es sich somit lediglich um eine kleine Anzahl ausgesuchter Beispiele.


ARBEITSSICHERHEITSGESETZ

Ziel ist es, durch die Pflicht zur Beauftragung von Fachpersonal die größtmögliche Sicherheit für Arbeitnehmer zu gewährleisten.

MÖGLICHE PFLICHTEN/KONSEQUENZEN (AUSZUG)

  • Das Unternehmen muss Fachpersonal, sowie gegebenenfalls Betriebsärzte beauftragen und trägt dafür Sorge, dass diese ihre Aufgaben gewissenhaft ausführen (§ 5 Abs.1,2 ASiG).
  • Je nach Größe eines Unternehmens muss ein Arbeitsschutzausschuss gegründet werden, welcher vierteljährig Sitzungen abhalten muss. 


ARBEITSSCHUTZGESETZ

Ziel ist es, durch verschiedene Regelungen und sich daraus für den Arbeitgeber ergebende Pflichten, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer sicherzustellen.

MÖGLICHE PFLICHTEN/KONSEQUENZEN (AUSZUG)

  • Arbeitgeber müssen die Arbeit so gestalten, dass diese möglichst risikoarm durchzuführen ist (§ 4 Satz 1 ArbSchG).
  • Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 Abs.1 ArbSchG).
  • Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer ausreichend und angemessen über deren Tätigkeitsbereich und Aufgabenfeld zu unterweisen. Diese Unterweisung muss individuell für diese Tätigkeit verfasst und unterrichtet werden (§ 12 Abs.1 ArbSchG).


ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG

Die Arbeitsstättenverordnung enthält Vorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Baustellen.

MÖGLICHE PFLICHTEN/KONSEQUENZEN (AUSZUG)

  • Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsstätten
  • Bei Bildschirmarbeitsplätzen: technische Mindestanforderungen an Bildschirmgeräte, den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung sowie die Software und Arbeitsorganisation
  • Sachgerechte Wartung von Sicherheitseinrichtungen (bspw. Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscher)
  • Vorgaben bzgl. der Größe von freien unverstellten Flächen am Arbeitsplatz 


DGUV-VORSCHRIFTEN

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften heißen die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften.

Diese Vorschriften gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und befassen sich mit allen Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie z.B. den Grundsätzen der Prävention, der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.

MÖGLICHE PFLICHTEN/KONSEQUENZEN (AUSZUG)

  • Die Unfallverhütungsvorschriften sind allen Mitarbeitern zugänglich zu machen
  • Ggf. Stellung eines Sanitätsraums
  • Ggf. Stellung von Betriebssanitätern
  • Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gem. DGUV-V 3
  • Bestellung der erforderlichen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Einhaltung der Mindesteinsatzzeiten